Schiedsgutachten zu Schimmelpilzbefall, Feuchteschaden, Wasserschaden u. ä.
Ein Schiedsgutachten hat das Ziel eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Es wird von beiden Parteien gemeinsam beauftragt. Der Auftrag beinhaltet die Beweisfragen und die Kriterien Beantwortung.
Der Schiedsspruch des Gutachters ist für beide Parteien bindend und kann auch gerichtlich nicht angefochten werden.
Gutachterhonorar
Telefonische Erstberatung und Prüfung der Zuständigkeit für Sie gratis.
Bitte schildern Sie mir Ihr Anliegen. Anhand dieser Angaben ermittle ich den Aufwandsbedarf für Ihren Auftrag. Auf Wunsch wird dieser als Festpreispauschale zusammengefasst. Selbstverständlich ist eine Abrechnung auch auf Stundenhonorarbasis möglich.