Schimmel-Gutachter und Sachverständiger für Feuchteschäden und Schimmelpilzschäden Bausachverständiger Eberhard Schenk in
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Bausachverständiger Eberhard Schenk

Sachverständiger für Feuchteschäden
und Schimmelpilzschäden

  • Schimmelpilzsachverständiger und Schimmelgutachter erstellt
    Schimmelpilzgutachten oder Schimmelgutachten

  • Erkennung, Bewertung, Sanierung von Schimmelpilzbelastungen in Gebäuden

  • Gutachten bei Wasserschäden und  Hochwasserschäden

  • Radon-Fachperson

 
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 Beratung: Schimmel-Hotline  09001 / 27 03 45 *
* 1,99 €/min aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunkpreise können abweichen
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So läuft ein Gutachten bei Wasserschaden, Feuchteschaden bzw. Schimmelgutachten ab

3.  Die Messungen 
4.  Die Probenentnahme des Schimmelbefalls
5.  Erste Hilfe Desinfektion des Schimmelbefalls
6.  Die Auswertung des Schimmelbefalls

Das Vorgespräch

dient dazu die, Fakten zusammenzutragen um den Zweck und die Rahmenbedingungen des Gutachtens festzulegen:
 

Gebäudebezogen:  Eigentümer / Mieter, Baujahr Objekt + Fenster, Baupläne, falls Sanierungen erfolgten, falls neue Fenster: wann und mit welchen Materialien.
Nutzerbezogen: Nutzungssituation, saisonale Besonderheiten, evtl. gesundheitliche Beschwerden der Bewohner
Maßnahmen: Welche Messungen und Untersuchungen werden notwendig.
Vergütung: Welche Kosten entstehen für Ortstermin, falls Untersuchungsaufwand bereits genau definiert werden kann, für das Gesamtgutachten. Ggf. ist Pauschalvereinbarung möglich, Festlegung der Zahlungsmodalitäten.

Der Ortstermin bei Schimmelbefall

dient zur Schadensrecherche und -beurteilung sowie deren Dokumentation. Auch die messtechnischen Werte von Klima und Material werden erfasst. Teilweise kann erst vor Ort bestimmt werden, ob materialzerstörende Messsungen sowie Luftproben oder Materialproben für Laboruntersuchungen notwendig sind. Hierbei gilt es ein sinnvolles Gleichgewicht von Aufwand und Kosten mit zu berücksichtigen.

Die Messungen

dienen der genauen Analyse der Bausubstanz und der Auswirkungen von Wärmebrücken auf den Schimmelbefall. Durch den Einsatz hochwertiger Geräte bin ich in der Lage meist ohne Materialzerstörung die notwendigen Daten zu ermitteln. 

Die Probenentnahme des Schimmelbefalls

dient der Entnahme für das Labor und somit der Beweisanalyse und -sicherung. Sind Materialproben vorhanden, sind sehr exakte Ergebnisse über die Befallsgröße und der Bestimmung der Pilzgattung möglich. Wie giftig ein Pilzbefall ist, läßt sich ohne Laborprobe nicht zweifelsfrei ermitteln. Auch von der Kostenseite sind Materialproben wesentlich preisgünstiger als Luftprobenahmen. 

Luftprobenahmen sind nur dann notwendig, wenn bereits Verdacht auf gesundheitliche Schäden durch Pilzbefall bestehen. Zumindest für Luftprobenahmen ist ein weiterer Vor-Ort-Termin notwendig. In diesem Fall ziehen wir zur Probenahme das Labor hinzu. Die Randbedingungen für diesen Fall sind sehr aufwändig um gerichtsverwertbare Ergebnisse zu erhalten. 

Erste-Hilfe Desinfektiondes Schimmelbefalls

Schimmelpilzbefall ist ein hygienisches und gesundheitliches Problem. Je nach Schadensgröße und vermutlicher Toxizität des Befalls empfehlen wir Ihnen ggf. Sofortmaßnahmen vorzunehmen oder durchführen zu lassen.

Die Auswertung des Wasserschaden, Feuchteschadens, Schimmelbefalls

Dient letztlich zur Beurteilung des Soll-/Ist-Zustandes und somit als Grundlage, notwendige Maßnahmen vorzuschlagen. Die Daten aus dem Ortstermin, den Messergebnissen, Laborberichten und Bauplänen werden mit entsprechenden Regelwerken und DIN-Vorschriften verglichen und schlussendlich zu einem Gutachten zusammengefasst. 

—► Hier klicken um ein Schimmelgutachten anzufordern

© Eberhard Schenk Bausachverständiger 72116 Mössingen (bei Tübingen)
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