Wasserschäden und Schimmelpilz als Spätfolge mangelhafter Sanierung
Schimmel als Krankheitsauslöser rechtzeitig erkennen
Wasserschaden ist nicht gleich Wasserschaden. Wird nicht sofort gehandelt, können sich bereits nach 4 – 5 Tagen Schimmelpilze bilden. Besondere Vorsicht ist geboten bei Wasserverlust an der Heizung, da im Zusammenspiel zwischen Feuchte und Wärme ideale Bedingungen für die gefährlichsten aller Schimmelpilze bestehen.
Oft werden Schimmelpilze und Bakterien erst sehr spät als Krankheitsauslöser erkannt. ...
Mediziner behandeln oft die Symptome am Patienten. Selten wird nach dem Lebensumfeld bzw. der Wohnung gefragt, welche eventuell die eigentliche Ursache der Gesundheitsbelastung darstellt.
Besonders bei Personen, die ein geschwächtes Immunsystem aufweisen, können durch Schimmelpilze und Bakterien lebensbedrohliche Situationen entstehen.
Um eine neutrale und langfristig optimale Lösung zu erhalten, ist die Beauftragung eines eigenen Gutachters für den Geschädigten unverzichtbar. Der eigene Gutachter ist unabhängig und muss sich nicht nach Richtlinien oder Eigeninteressen der Versicherer richten.
Sachverstand, Erfahrung und Unabhängigkeit sorgen für eine reibungslose und dauerhafte Sanierung. Empfehlenswert ist, die Leistungen des Gutachters nicht nur zur Schadensaufnahme in Anspruch zu nehmen. Auch die Überwachung der Sanierungsarbeiten sollte vereinbart werden, da es leider noch nicht die Regel ist, dass Sanierungsbetriebe optimales Fachwissen und optimale Sanierungskonzepte umsetzen.
Die abschließende Kontrolle durch den Gutachter sichert eine gute Ausführung und trägt dazu bei, dass keine Folgekosten entstehen, die letztlich die Geschädigten tragen müssen.
Berücksichtigen Sie Folgendes:
Ein später entdeckter Folgeschaden, z. B. Schimmelbefall, Modergeruch etc. wird im Zuge der Regulierung von den Versicherern in der Regel nicht mehr anerkannt!